Betriebskosten

Informativ & transparent

Betriebskostenabrechnung

 

Im Rahmen der Jahrespauschalverrechnung darf der Vermieter zur Deckung der im Laufe eines Kalenderjahrs fällig werdenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu jedem Zinstermin einen gleichbleibenden Teilbetrag zur Anrechnung bringen. Dieser Teilbetrag (Pauschalbetrag) ist vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahrs zu errechnen und darf im Fall einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder öffentlichen Abgaben um höchstens 10% überschritten werden. Mit den Pauschalraten werden keine Akontozahlungen geleistet, sondern Teile des gesetzlichen Mietzinses beglichen.

 

Hier finden Sie alle Details:

Download Jahrespauschalverrechnung Betriebskosten (Betriebskostenabrechnung)

 

Zusätzlich dürfen wir auf das Regelwerk hinweisen:

Download Regelwerk